Kurs für Fortgeschrittene – Level 1–2 von Aufguss Fusion. Aufguss Fusion präsentiert einen Wedelkurs für Fortgeschrittene der Stufe 1–2, der sich an Aufgussmeister und Saunabetreiber richtet, die ihre Technik, Kontrolle und Ausführung verbessern möchten. Der Kurs findet im Cascade in Sand in Taufers statt, einem internationalen Bezugspunkt für den Aufguss, und wird in Zusammenarbeit mit […]
Sehr geehrte Mitglieder,
die Italienische Vereinigung für Saunen und Aufguss (AISA) schreibt eine Auswahl aus zur Ernennung von 4 neuen angehenden Mitgliedern der AISA-Prüfungskommission für die deutsche Sprache, mit Frist um 24:00 Uhr am 15. März 2025.
1. Gegenstand der Ausschreibung
Auswahl von 4 neuen Mitgliedern, die integraler Bestandteil der AISA-Prüfungskommission werden, welche mit der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen für das AISA-Aufgussmeister-Diplom gemäß den im Reglement der AISA-Prüfungskommission vorgesehenen Modalitäten beauftragt ist, veröffentlicht auf der Website unter Reglement der AISA-Prüfungskommission
Voraussetzung: deutsche Muttersprache oder sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Zertifikat B2).
2. Bewerbungsmodalitäten
Bewerber müssen Folgendes einreichen:
• Aktualisierten Lebenslauf mit Nachweis der im Reglement genannten Anforderungen und Erfahrungen;
• Bescheinigung der im Examen erzielten Punktzahl (Kopie des Diploms).
• Etwaige Nachweise über Teilnahmen, Tutorien, Wettbewerbe, Kurse usw. (es werden ausschließlich Kurse mit AISA-Schirmherrschaft anerkannt)
• Eine kurze Motivationserklärung zu den geforderten persönlichen Kompetenzen (Beobachtungsgabe, Gedächtnis) sowie zum beabsichtigten Beitrag;
• Kopie der Teilnahmebescheinigung am Tutor-Kurs (nach Dezember 2022).
3. Frist
Der Antrag mit entsprechender Dokumentation im PDF-Format muss spätestens bis um 24:00 Uhr am 16. März 2026 an esami@aisa.it eingereicht werden.
4. Namen und Ernennung
Die ausgewählten Kandidaten werden 4 sein und als Mitglieder der AISA-Prüfungskommission ernannt. Die offizielle Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
5. Amtsantritt
Die neuen Mitglieder treten ihr Amt unmittelbar nach der offiziellen Ernennung an, die nach der im Art. 6 des vorgenannten Reglements vorgesehenen Ausbildungsphase erfolgt, und bleiben gemäß Reglement im Amt.
Der Vorstand
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Esami AISA (esami@aisa.it)
Sehr geehrte Mitglieder,
die Italienische Vereinigung für Saunen und Aufguss (AISA) schreibt eine Auswahl aus zur Ernennung von 4 neuen angehenden Mitgliedern der AISA-Prüfungskommission für die deutsche Sprache, mit Frist um 24:00 Uhr am 15. März 2025.
1. Gegenstand der Ausschreibung
Auswahl von 4 neuen Mitgliedern, die integraler Bestandteil der AISA-Prüfungskommission werden, welche mit der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen für das AISA-Aufgussmeister-Diplom gemäß den im Reglement der AISA-Prüfungskommission vorgesehenen Modalitäten beauftragt ist, veröffentlicht auf der Website unter Reglement der AISA-Prüfungskommission
Voraussetzung: deutsche Muttersprache oder sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Zertifikat B2).
2. Bewerbungsmodalitäten
Bewerber müssen Folgendes einreichen:
• Aktualisierten Lebenslauf mit Nachweis der im Reglement genannten Anforderungen und Erfahrungen;
• Bescheinigung der im Examen erzielten Punktzahl (Kopie des Diploms).
• Etwaige Nachweise über Teilnahmen, Tutorien, Wettbewerbe, Kurse usw. (es werden ausschließlich Kurse mit AISA-Schirmherrschaft anerkannt)
• Eine kurze Motivationserklärung zu den geforderten persönlichen Kompetenzen (Beobachtungsgabe, Gedächtnis) sowie zum beabsichtigten Beitrag;
• Kopie der Teilnahmebescheinigung am Tutor-Kurs (nach Dezember 2022).
3. Frist
Der Antrag mit entsprechender Dokumentation im PDF-Format muss spätestens bis um 24:00 Uhr am 16. März 2026 an esami@aisa.it eingereicht werden.
4. Namen und Ernennung
Die ausgewählten Kandidaten werden 4 sein und als Mitglieder der AISA-Prüfungskommission ernannt. Die offizielle Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
5. Amtsantritt
Die neuen Mitglieder treten ihr Amt unmittelbar nach der offiziellen Ernennung an, die nach der im Art. 6 des vorgenannten Reglements vorgesehenen Ausbildungsphase erfolgt, und bleiben gemäß Reglement im Amt.
Der Vorstand

